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Zuschüsse und Darlehen für smarte Technik

Smarte Haustechnik senkt Ihren Energieverbrauch. Sie sorgt für Wohnkomfort und erhöht die Sicherheit in Ihrem Zuhause. Automatisieren Sie Beleuchtung, Lüftung oder Heizung, bekommen Sie dafür eine attraktive Smart-Home-Förderung vom Staat. Zur Verfügung stehen hohe Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen und steuerliche Vergünstigungen.

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) fördert der Staat Ihr Smart Home mit attraktiven Zuschüssen sowie zinsgünstigen Darlehen. Die Förderrate liegt bei 20 Prozent und lässt sich mit einem individuellen Sanierungsfahrplan um weitere fünf Prozent anheben. Voraussetzung ist, dass Sie ein mindestens fünf Jahre altes Haus mit smarter Technik ausstatten. Förderbar sind alle Maßnahmen, die Ihre Energieeffizienz steigern:

Wichtig ist, dass Sie die Smart-Home-Förderung über das BAFA (Zuschüsse) oder über Ihre Hausbank (KfW-Darlehen) beantragen, bevor Sie Liefer- und Leistungsverträge vergeben. Dazu benötigen Sie die technische Projektbeschreibung (TPB) eines Energieberaters der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Außerdem ist ein individueller Sanierungsfahrplan erforderlich, wenn Sie die um fünf Prozentpunkte höheren Smart-Home-Zuschüsse nutzen möchten.

Smarte Haustechnik

…….sorgt für Wohnkomfort und erhöht die Sicherheit. Wer hier investieren möchte, kann vom Staat mit interessanten Zuschüssen gefördert werden. Jung

Das funkbasierte System…..

…..eNet SMART HOME eignet sich ideal für die Nachrüstung und deckt Aspekte ab, die der Staat mit Zuschüssen fördert, wie z. B. Luftqualitätssensoren, Fensterkontakte, Präsenzsensoren oder Beleuchtungsaktoren. Jung

Die Smart-Home-Förderung vom Finanzamt

Der Steuerbonus für die Sanierung stellt eine interessante Alternative zur Bundesförderung dar. Hier setzen Sie 20 Prozent der Gesamtkosten über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuer ab und erhalten Vergünstigungen von bis zu 40.000 Euro.

Die förderbaren Maßnahmen unterscheiden sich zwischen Bundesförderung für effiziente Gebäude und Steuerbonus nicht, dafür bekommen Sie die Smart-Home-Förderung vom Finanzamt rückwirkend und ohne Energieberater. Antragsberechtigt sind alle, die ein mindestens zehn Jahre altes Gebäude selbst bewohnen.

Alternativ zum Steuerbonus für die Sanierung erhalten Sie über das Finanzamt steuerliche Vergünstigungen für Handwerker. Die Förderrate liegt bei 20 Prozent der Lohnkosten und ist auf 1.200 Euro pro Jahr begrenzt. Eine Kombination beider Boni ist nicht möglich.

Geld vom Staat

Automatisieren Bauherren die Beleuchtung, Lüftung oder Heizung, bekommen sie dafür eine attraktive Smart-Home-Förderung. Jung

KfW-Förderung für Barrierefreiheit und Einbruchschutz

Möchten Sie moderne Technik nutzen, um Barrieren abzubauen oder den Einbruchschutz in den eigenen vier Wänden zu erhöhen? In diesen Fällen unterstützt Sie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit einer attraktiven Smart-Home-Förderung. Erhältlich sind Zuschüsse in Höhe von zehn bis 20 Prozent (Programm 455-B bzw. 455-E) sowie zinsgünstige Darlehen (Programm 159) unter anderem für:

Antragsberechtigt sind alle, die ein Wohngebäude sanieren und die Smart-Home-Förderung vor dem Beginn der Arbeiten beantragen. Bei Zuschüssen funktioniert das einfach selbst über das KfW-Zuschussportal – Darlehen beantragen Sie hingegen über die eigene Hausbank. Einen Energieberater benötigen Sie in beiden Fällen nicht.